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Sofortmaßnahmen nach einem HIV-Infektionsrisiko

Sofortmaßnahmen nach einem möglichen Infektionsrisiko können dazu beitragen das Ansteckungsrisiko zu senken.

Sofortmaßnahmen nach einem Kondomunfall

  • den Penis sofort herausziehen und unter Zurückziehen der Vorhaut vorsichtig unter fließendem Wasser waschen
  • Urinieren, um Schleimhautreste auszuspülen
  • der passive Partner bzw. die Partnerin sollte keine Darm- bzw. Scheidenspülung vornehmen, da Viren durch mögliche winzige Verletzungen noch leichter eindringen könnten

Sofortmaßnahmen wenn Sperma in den Mund gelangt ist

  • Sperma sofort ausspucken und mit Wasser oder hochprozentigem Alkohol mehrmals nachspülen

Sofortmaßnahme wenn Sperma ins Auge gelangt ist

  • Auge sofort mit viel Wasser vorsichtig ausspülen und nicht reiben

Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Postexpositionsprophylaxe bedeutet, dass versucht wird, eine Ansteckung mit einem Erreger durch eine vorbeugende Behandlung zu verhindern. Im medizinischen Bereich wird die Schutzwirkung einer PEP mit 80% angegeben, vergleichbare Zahlen zur PEP im sexuellen Bereich liegen leider nicht vor.
Damit die Behandlung wirksam ist, muss möglichst früh nach einem Infektionsrisiko mit einer vierwöchige Gabe von HIV-Medikamenten begonnen werden.
In den Richtlinien der "Deutsch-Österreichischen Empfehlungen" sind die Voraussetzungen aufgeführt, unter welchen eine PEP eine sinnvolle Maßnahme darstellt:

  • Vorliegen eines tatsächlichen Infektionsrisikos, beispielsweise ein Kondomunfall mit einem HIV-positiven Partner bzw. einer HIV-positiven Partnerin
  • Aufnahme von Sperma in den Mund, wenn gleichzeitig eine Verletzung der Mundschleimhaut oder eine Wunde vorliegt
  • der Beginn der Behandlung innerhalb von 2-48 Stunden

In einem Notfall sollten Sie sich möglichst sofort an eine HIV-Schwerpunktpraxis oder das nächstgelegene Krankenhaus mit einer HIV-Ambulanz wenden.

Auf der Seite www.hivreport.de finden Sie eine Liste mit Kliniken, die eine PEP anbieten.

Beratung und weitere Informationen zur PEP bekommen Sie auch bei der Telefon- und Onlineberatung der BZgA.



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