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Medizinische Notfall-Behandlung gegen HIV: die PEP

Es ist bekannt, dass bei Unfällen im Medizinbereich, z.B. bei Nadelstichverletzungen, durch gezielte therapeutische Maßnahmen das Infektionsrisiko gesenkt werden kann. Heute gibt es die Möglichkeit, das gleiche Prinzip auch bei sexueller HIV-Übertragung zu nutzen. Diese Behandlung bezeichnet man als Post-Expositions-Prophylaxe, kurz: PEP. Nachdem die beschriebenen Sofortmaßnahmen durchgeführt wurden, müssen für eine bestimmte Zeit sehr starke Medikamente eingenommen werden, die zur Behandlung von HIV und Aids eingesetzt werden. Dadurch hofft man, die Einnistung von HIV im Körper noch verhindern zu können.

Die Erfahrungen damit sind heute noch nicht umfassend genug, um zuverlässige und umfassende Aussagen über die Wirksamkeit machen zu können.

Sinnvoll ist eine PEP (nur) in folgenden Situationen

  • nach ungeschütztem analen oder vaginalen Geschlechtsverkehr mit einem bekannt HIV-positiven Menschen (z.B. wegen eines gerissenen Kondoms);
  • nach ungeschütztem Oralverkehr, wenn hierbei Sperma eines eindeutig HIV-infizierten Partners aufgenommen wurde;
  • nach Gebrauch von Spritzbesteck nachgewiesen HIV-infizierter Menschen.

Mit der Medikamenteneinnahme muss möglichst bald, spätestens innerhalb von 72 Stunden begonnen werden. Je früher die PEP einsetzt, desto wirksamer ist sie. Hierzu müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die HIV-Ambulanz einer Klinik, oder, wenn diese für Sie nicht so schnell erreichbar ist, eine HIV-Schwerpunktpraxis aufsuchen. Der Arzt kann nach einem klärenden Gespräch unverzüglich mit der Therapie beginnen, wenn er Notwendigkeit und Sinn einer PEP geklärt hat. Die Medikamente müssen nach einem strikten Zeitplan ca. 4 Wochen lang eingenommen werden. Es handelt sich um eine vorbeugende Behandlung, die keinesfalls risikolos ist und daher durch einen erfahrenen Arzt überwacht werden muss. Wenn eine der genannten Risikosituationen vorgelegen hat und der Arzt die Therapie verordnet, können die Kosten eventuell im Einzelfall von der Krankenkasse übernommen werden. Es ist aber auch möglich, dass Ihre Kasse dies ablehnt und Sie die (nicht geringen) Kosten selbst übernehmen müssen.

Falls Sie in eine solche Notfall-Situation geraten, können Sie sich über die täglich erreichbare persönliche Telefonberatung der BZgA unter 01805 - 555 444 auch zur PEP beraten und ggf. eine Klinik in Ihrer Nähe erfahren.



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