Eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Der neue Bundeswettbewerb Aidsprävention sucht außergewöhnliche und nachahmenswerte Projekte. Unterstützen auch Sie den Wettbewerb durch die Schaltung der hier angebotenen Werbemittel auf Ihrere Website.
Wichtig: Bitte beachten Sie die technischen Hinweise und die Hinweise zur Verwendung der Banner!
Die ZIP-Archive umfassen einen Hinweis zur Integration des Werbemittels und den HTML-Code für ein Flashbanner und einen animierten GIF-Banner zur Einbindung.
ZIP-Datei mit Infos zur Einbindung des Rectangle-Banners in der Größe 300 x 250 Pixel (GIF- und Flash-Format)
ZIP-Datei mit Infos zur Einbindung des Superbanners in der Größe 728 x 90 Pixel (GIF- und Flash-Format)
ZIP-Datei mit Infos zur Einbindung des Fullsize-Banners in der Größe 468 x 60 Pixel (GIF- und Flash-Format)
ZIP-Datei mit Infos zur Einbindung des Skyscraper-Banners in der Größe 120 x 600 Pixel (GIF- und Flash-Format)
Wir freuen uns über die Unterstützung, möchten aber auch noch einige Hinweise zum Einsatz der Werbemittel geben:
Die Banner dienen der kostenlosen Unterstützung der Aidsprävention, ihr Einsatz erfolgt in unveränderter Form und in Ihrer eigenen Verantwortung für inhaltliche Zusammenhänge.
Hierbei dürfen die Interessen, Ziele und Inhalte unserer Aufklärung nicht verletzt werden. Das Banner darf auch nicht für Werbung oder Verkaufsförderung eingesetzt werden. Insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, die BZgA würde in irgendeiner offiziellen Verbindung zur Website des Anbieters stehen. Es dient ausschließlich als nicht-kommerzieller Hinweis auf das präventive Online-Angebot der BZgA. Nicht erlaubt ist der Bannereinsatz insbesondere im Zusammenhang mit Werbung für gesundheitsabträgliche Produkte wie Tabak und Alkohol sowie im Zusammenhang mit Diskriminierung von Menschen oder Verhaltensweisen. Vor allem ist eine Verwendung in sexistischen, pornographischen und sexuell-diskriminierenden Kontexten untersagt. In Zweifelsfällen bitte die Banner nicht einsetzen.
Mit der Schaltung eines Banners auf anderen Websites entstehen keinerlei Ansprüche an die BZgA. Das Copyright liegt bei der BZgA.
Einstellung der Projekte
01.03.2010 bis 15.06.2010
Bewertung der Projekte
16.06.2010 bis 20.09.2010
Nominierung erfolgt
ab 21.09.2010
Prämierung der Gewinner
am 22.10.2010
Präsentation der Projekte
ab 25.10.2010
Der Bewerbungsflyer zum Bundeswettbewerb Aidsprävention 2008
Was hat sich bei den Preisträgern und Nominierten aus 2008 getan?