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Bundeswettbewerb Aidsprävention 2010

Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen der Teilnahme

  • Teilnehmen können Maßnahmenträger wie Ämter, Verbände, kirchliche Vereinigungen, gemeinnützige Vereine, Selbsthilfegruppen, die der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind. Die Anmelderin, der Anmelder ist hinsichtlich aller im Rahmen der Projektanmeldung gemachten Angaben uneingeschränkt verantwortlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erklärung zu Urheberrechten und Rechtegarantien.
  • Alle Maßnahmenträger und Teilnehmenden müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Projekte in Deutschland durchgeführt werden.
  • Einreichende Stellen, die außerhalb der Aidsprävention angesiedelt sind, sollen sich erkennbar mit Grundprinzipien der Prävention vertraut gemacht haben. Das entsprechende Know-how können sie z.B. bei örtlichen Aidshilfen oder weiteren Beratungseinrichtungen "abholen". Es kann aber auch per Internet, z.B. unter www.gib-aids-keine-chance.de recherchiert werden.
  • Einzelpersonen sind von der Teilnahme am Bundeswettbewerb Aidsprävention ausgeschlossen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wettbewerbsverantwortlichen (BMG, BZgA, PKV) sind ebenfalls von einer Teilnahme ausgeschlossen.
  • Der BZgA muss eine verbindliche Ansprechperson genannt werden, die rechtsverbindliche Auskünfte zum Projekt geben kann und berechtigt ist, den Preis entgegenzunehmen.
  • Alle von der Anmelderin/dem Anmelder personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken des Bundeswettbewerbs Aidsprävention bei der BZgA, als Veranstalterin, gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht.
  • Hinsichtlich der Rechteübertragung und der Rechtegarantien wird auf die Erklärung der Anmeldenden hierzu vollinhaltlich Bezug genommen.

Formale Bedingungen der Teilnahme

  • Es sind auch Projektideen zugelassen. Allerdings müssen sie auf einer konzeptionellen Ebene bereits als Projekt strategisch angelegt sein. Nur wenn wichtige projektstrategische Entscheidungen getroffen wurden, kann die Online-Projektbeschreibung qualifiziert ausgefüllt werden.
  • Es dürfen auch Projekte eingereicht werden, die sich kurz vor dem Start oder bereits in der Umsetzungsphase befinden.
  • Schließlich können auch abgeschlossene Projekte eingereicht werden. Diese Projekte dürfen (ab Eingangsdatum) nicht älter als ein Jahr sein.

Inhaltlichen Bedingungen der Teilnahme

Der Bundeswettbewerb Aidsprävention prämiert Ideen und Projekte, die neue Wege in der Aidsprävention beschreiten. Dabei ist der Bogen möglicher Projektideen und Projekte sehr weit gespannt. Die Beiträge können sich auf

  • neue Möglichkeiten der Ansprache,
  • innovative, neuartige Methoden,
  • neue Impulse zur Herstellung von Gesprächsanlässen,
  • Gesprächsregeln, die gute Kommunikation ermöglichen,
  • beispielhafte Kommunikationsformen, die auch Menschen mit Sprachbarrieren einbeziehen,
  • Projekte, die der interkulturellen Verständigung dienen,
  • Projekte, die besonders hohe Gesprächsbarrieren überwinden helfen,
  • Tipps und Methoden für eine konfliktfreie Kommunikation über heikle Themen,
  • neue inhaltliche Herausforderungen, wie Beschneidung und Aids, frühes Testen, Ansteckungsgefahr trotz verbesserter Behandlungsmethoden, Abbau von Hemmschwellen zu medizinisch-sozialen Versorgungssystemen

beziehen.

Wettbewerbsbeiträge, die nur einen indirekten Bezug zum Wettbewerbsthema aufweisen, können nicht angenommen werden.
Neben der inhaltlichen Nähe zum ausgelobten Thema sollen die die Zielgruppen Menschen in schwierigen Lebenslagen, MSM Teilzielgruppen, Freier, Prostituierte, Reisende, Menschen mit Migrationshintergrund besonders angesprochen werden.

Rechtliche Verpflichtungen bei Teilnahme

  • Die BZgA wird die nominierten und prämierten Projektideen und Projekte veröffentlichen.
  • Die Anmelderin/der Anmelder überträgt der BZgA und den Mitveranstaltern des Bundeswettbewerbs Aidsprävention 2010 das durch sie/ihn angemeldete Projekt sowie alle mit der Anmeldung mitgeteilten Texte/Projektbeschreibungen, Bilder/Fotos zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Nutzung innerhalb der Prämierungsveranstaltung, der Internetpräsenz zu dem Wettbewerb sowie innerhalb von Internetpräsenzen, die über den Wettbewerb berichten und/oder diesen dokumentieren.
  • Außerdem räumt die Anmelderin/der Anmelder der BZgA und den Partnern der BZgA bei dem Bundeswettbewerb Aidsprävention das Recht ein, alle durch sie oder ihn zum Projekt mitgeteilten Inhalte (Texte, Bilder, Fotos, Videos (z.B. Filme, Spots, Clips), Musikstücke) zur Erstellung einer Dokumentation über den Wettbewerb zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen denkbaren Medien zu nutzen und die Inhalte beliebig oft zu bearbeiten, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Mit übertragen wird zudem das Recht, die aufgeführten Rechte an Dritte unbeschränkt weiter zu übertragen, wozu der Anmelder/die Anmelderin mit Anmeldung die Zustimmung erteilt.
  • Bei eingereichten Bewegtbildern (Filme, Spots, etc.) und Musik-Clips behält sich die BZgA vor, diese nicht mit den übrigen eingereichten Wettbewerbsbeiträgen während des Wettbewerbs zum einfachen Abruf über das Internet bereit zu halten. Stattdessen können Beschreibungen dieser Beiträge über das Internetangebot mitgeteilt werden, die mit den Einreichern im Einzelfall abgestimmt werden. Sollte die Jury vorsehen, einen dieser Beiträge zu prämieren, so wird im Vorfeld mit dem/der Einreicher/in die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung des Beitrags geprüft. Eine Prämierung kann nur erfolgen, wenn die Zulässigkeit der Nutzung unter Mitwirkung durch den/die Einreicher/in durch die BZgA zweifelsfrei festgestellt wird.
  • Die Anmelderin/der Anmelder garantiert, dass sie/er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um der BZgA die oben eingeräumten Rechte wirksam übertragen zu können. Insbesondere garantiert die Anmelderin/der Anmelder für den Fall, dass auf eingereichten Abbildungen und/oder Fotos Personen erkennbar sind, diese der Anmelderin/dem Anmelder in nachweisbarer Form das Recht räumlich unbeschränkt eingeräumt und gestattet haben, die Bilder/Fotos/Videos (z.B. Filme, Spots, Clips)/Musikstücke für den Wettbewerb an die BZgA weiterzuleiten und zugleich ihre Einwilligung dahingehend erklärt haben, dass die Bilder/Fotos im oben beschriebenen Umfang genutzt werden dürfen.
  • Sollte die BZgA durch Dritte aufgrund der durch die Anmelderin/den Anmelder eingereichten Inhalte (Texte, Bilder, Fotos, Videos (z.B. Filme, Spots, Clips) Musikstücke) in Anspruch genommen werden, wird die Anmelderin/der Anmelder die BZgA hinsichtlich jeglicher Ersatzansprüche von Dritten freihalten.
  • Die BZgA nominiert die Gewinnerinnen und Gewinner des Bundeswettbewerbs Aidsprävention auf Basis der Juryempfehlungen. Alle entsprechend Nominierten und Prämierten werden in der Online-Dokumentation und im Rahmen der feierlichen Preisverleihung gesondert öffentlich präsentiert.
  • Im Zuge der Beitragsbewertung kann ein Projektbesuch/Anruf notwendig werden. Hierzu werden bei Nominierten rechtzeitig Terminanfragen eingehen. Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie mit einem möglichen Projektbesuch/Telefonat einverstanden sind und in dem Fall Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennen können, die weitere Auskünfte zum Projekt geben können.
  • Auf eine Projektveröffentlichung, Nominierung, Prämierung und Einladung zur feierlichen Preisverleihung in Berlin besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Projektanmeldenden verpflichten sich, für den Fall, dass das von ihnen vorgestellte Projekt mit einem Preisgeld dotiert wird, dieses Preisgeld vollständig zweckgebunden in dem vorgestellten Projekt einzusetzen und über die konkrete Mittelverwendung innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung der Mittel an den Projektträger gegenüber der BZgA schriftlich und durch Vorlage von Rechnungen und vergleichbaren Belegen Nachweis zu erbringen. Wird dieser Nachweis innerhalb der genannten Frist nicht ordnungsgemäß erbracht, verpflichtet sich der Projektträger zudem, auf Anforderung der BZgA den Teil des Preisgeldes, zu dem kein Nachweis erbracht werden konnte, an die BZgA zurückzuzahlen.
Die Teilnahmebedingungen 2010 zum Ausdrucken
Die Teilnahmebedingungen 2010 zum Ausdrucken

PDF-Dokument, 3 Seiten



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